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Impressum

Offenlegung gemäß Mediengesetz

Verein Landjugend Aschach an der Steyr, ZVR-Zahl: 040106754

Adresse

Tel.:

E-Mail: 

Landjugend Aschach

(1) Der Verein Landjugend Oberösterreich bekennt sich zur Republik Österreich, stimmt mit den Grundwerten des Friedens, der Freiheit und der parlamentarischen
Demokratie sowie den Grundwerten der Menschenrechte und des Rechtsstaates überein. Er ist ein eigenständiger Verein, der auch die Aufgaben eines
Interessensverbandes für die Landjugendorganisationen auf Bezirks- und Ortsebene hat, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der
Bundesabgabenordnung und ist dabei auf Unabhängigkeit von Religionsgemeinschaften und politischen Parteien bedacht. Er erstrebt keine Gewinne.

(2) Der Verein ist eine Jugendorganisation, deren Mitglieder gemeinsam Persönlichkeitsentwicklung und die aktive Mitgestaltung des ländlichen Raumes als Ziele verwirklichen.

(3) Der Zweck des Vereines ist:
a) die Wahrnehmung der Verantwortung für den Anderen (soziales Engagement) und den Lebensraum (Umwelt-, Naturschutz)
b) die berufliche und persönliche Weiterbildung von Jugendlichen
c) die Durchführung und Unterstützung von Kultur- und Brauchtumsaktivitäten
d) die Förderung der körperlichen Fitness und Gesundheit
e) die Durchführung von Freizeitaktivitäten für Jugendliche im ländlichen Raum
f) die Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftspolitischen Themen

auf Basis der Prinzipien und Werte Teamgeist, Gleichberechtigung von Frau und Mann, Demokratie, Toleranz, Eigenverantwortung, Nachhaltigkeit und soziales Engagement.

Unternehmensgegenstand, Mittel zur Erreichung des Vereinszwecke (§3 der Vereinsstatuten):

(1) Ideelle Mittel zur Erreichung der Vereinszwecke:
a) Durchführung von Versammlungen, Kundgebungen, Kursen, Wettbewerben, Vorträgen, Projekten, Weiterbildungsveranstaltungen und Exkursionen.
b) Durchführung von (Sport-)Veranstaltungen und Treffen zur gegenseitigen Kontaktpflege.
c) Herausgabe von Zeitschriften, Homepages, Rundschreiben und sonstigen Publikationen.
d) Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit Behörden, Institutionen, Körperschaften, Vereinen, Organisationen usw., deren Tätigkeit die Landjugend und deren Ziele betrifft.
e) Präsentationen des Vereines bei Ausstellungen, Messen und öffentlichen Veranstaltungen.
f) Mitarbeit an wissenschaftlichen und praktischen Versuchen sowie Forschungsprojekten.
g) Vertretung der Landjugend in Organisationen, deren Tätigkeit die ländliche Jugend und deren Ziele betrifft.
h) Vertretung des Vereines und ihrer Anliegen besonders auch im Verein Landjugend Oberösterreich

(2) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:
a) Beiträge der Mitglieder
b) Spenden und öffentliche Zuwendungen
c) Erträgnisse aus eigenen Veranstaltungen
d) Sonstige Einnahmen

Vertretungsbefugnis

Gruppenleiterin und Gruppenleiter (siehe Bereich Kontakt) 

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